Aufhebungsvertrag unterschreiben oder bleiben? Diese Frage stellen sich aktuell viele Mitarbeiter, denn in vielen Unternehmen werden Aufhebungsverträge gezielt eingesetzt, um in der aktuellen Wirtschaftskrise Personal abzubauen oder Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter „elegant“ zu lösen. Doch ist es klug, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, vielleicht sogar, ohne eine neue Stelle zu haben? Oder sollten Sie ablehnen und auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder eine interne Lösung setzen?
Ein Aufhebungsvertrag wirkt auf den ersten Blick attraktiv: Sie können das Ende des Arbeitsverhältnisses flexibel vereinbaren, oft mit Abfindung, Freistellung und einem wohlwollenden Zeugnis. Gleichzeitig verzichten Sie mit Ihrer Unterschrift auf Kündigungsschutz, Fristen und häufig auch auf die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage – und riskieren unter Umständen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Viele Mitar-beiter unterschreiben aus Schock, Druck oder Erleichterung zu schnell und bereuen später die Folgen für Finanzen, Karriere und Lebenslauf.
Damit daraus keine vorschnelle Unterschrift, sondern eine gut überlegte Entscheidung wird, finden Sie hier zehn Fragen, die Sie sich vor der Annahme eines Aufhebungsver-trages stellen sollten.
10 Fragen vor der Unterschrift
Fragen Sie sich bei jeder Frage: Können Sie diese aufrichtig mit „Ja“ beantworten – oder fehlt Ihnen noch Klarheit? Mit dem jeweiligen Tipp geben wir Ihnen eine kleine Hilfestellung, etwas mehr Klarheit für eine Entscheidung zu erlangen.
- Sind Sie bereit, Arbeitsplatz, Kollegen und finanzielle Sicherheit aufzugeben?
Mit einem Aufhebungsvertrag geben Sie nicht nur Ihre Stelle, sondern auch Ihren Kündigungsschutz und oft – je nach wirtschaftlicher Situation des Arbeitgebers - ein Stück Sicherheit auf.
Was genau könnten Sie verlieren: geschätzte Kollegen, bestimmte Aufgaben, die Ihnen Freude machen, individuelle Arbeitszeiten, kurze Wege, betriebliche Altersvorsorge oder andere Vorteile? Sind Sie innerlich bereit, dies hinter sich zu lassen – auch dann, wenn die Jobsuche eventuell länger dauert oder der nächste Arbeitgeber sich als Ent-täuschung erweist?
Was genau könnten Sie gewinnen: zum Beispiel neue Perspektiven und Chancen, neue und besser zu Ihnen passende Aufgaben, sich mit dem Neustart ohne ‚Altlasten‘ weiterentwickeln, einen Arbeitgeber mit einer höheren Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern finden.
Tipp: Beide Sichtweisen sind erst einmal nur Annahmen und hier hilft es, so wenig emotional und so ehrlich wie möglich die positiven und negativen Aspekte Ihrer aktuellen Beschäftigung einer möglichen Zukunft gegenüberzustellen.
- Ist Ihnen klar, was Sie sich konkret von dem Aufhebungsvertrag versprechen?
Viele, die einen Aufhebungsvertrag annehmen, sind vor allem auf der Flucht – „Hauptsache weg“. Weg von dem unerträglichen Vorgesetzten, weg von der wirtschaftlich unsicheren Situation des Arbeitgebers. Doch ein schneller Ausstieg sagt noch nichts darüber aus, wohin Sie beruflich wollen und wie es danach besser werden soll. Haben Sie klar vor Augen, was sich durch den Aufhebungsvertrag verbessern soll: weniger Stress, ein neuer Beruf, mehr Zeit, ein Ortswechsel, der Einstieg in die Selbstständigkeit? Wissen Sie, welche Werte und Ziele Ihnen im Beruf wichtig sind – und wie Sie diese nach dem Austritt gezielt verfolgen wollen?
Tipp: falls Sie sich für einen Weggang entscheiden, dann fordern Sie eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung ein. Bei einer solchen Beratung werden gemeinsam mit Ihnen genau diese Fragen beantworten und Sie auf dem Weg zur neuen Beschäftigung aktiv unterstützt.
- Gibt es neben der Abfindungshöhe noch weitere Aspekte, die Einfluss auf Ihre Entscheidung haben?
Sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung anbietet, so kann diese durchaus namhaft sein. Man könnte sich eine Sondertilgung bei der Hausfinanzierung leisten, das Studium der Kinder wäre gesichert oder ein langersehnter Wunsch rückt in greifbare Nähe. Doch bedenken Sie, dass Sie diesen Betrag versteuern müssen, und so schrumpft eine ehemals sehr attraktive Summe auf einen nicht mehr ganz so hilfreichen Betrag zusammen. Spätestens dann sollte weitere Argumente Ihre Entscheidung für den Aufhebungsvertrag stützen.
Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Summe Ihnen netto tatsächlich gutgeschrieben wird, und gegebenenfalls hat er Ideen für eine steuerliche Optimierung. Setzen Sie den finanziellen Nutzen in Relation zu Ihren weiteren Beweggründen.
- Sind Sie mental und emotional in der Verfassung, diese weitreichende Entscheidung zu treffen?
Viele Mitarbeiter sind erschöpft, enttäuscht oder stehen unter starkem Druck, wenn ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Der ewige Kampf mit dem Vorgesetzten, die wirtschaftliche Schieflage des Arbeitgebers mit immer neuen Zielen für die angebliche Besserung. Wenn Sie innerlich am Limit sind, bestimmen Ärger, Angst oder Kränkung leicht Ihre Entscheidung – und die Unterschrift wird zur Kurzschlussreaktion. Können Sie sachlich über Ihre berufliche Zukunft nachdenken, oder treiben Sie allein die Probleme der letzten Monate um? Fühlen Sie sich eher als Opfer der Umstände, das „raus muss“, oder sind Sie in der Lage, bewusst und aktiv Ihre nächsten Schritte zu planen?
Tipp: Fordern Sie eine Pause zum Nachdenken ein und suchen den Kontakt zu einer Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Hier erhalten Sie schon in einem ersten kostenfreien Informationsgespräch wertvolle Impulse, um Entscheidungen mit einer größeren Sicherheit zu treffen.
- Wissen Sie, wie es nach dem Aufhebungsvertrag konkret weitergehen soll?
Mit einem Aufhebungsvertrag müssen Sie nicht unbedingt schon einen unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag haben – aber Sie sollten eine tragfähige Richtung kennen. Wollen Sie im gleichen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber weitermachen, die Branche wechseln, sich komplett neu orientieren oder eine Auszeit einlegen? Haben Sie einen groben Plan, wie lange Ihre Orientierung dauern darf, wie Sie sich bewerben wollen und wie Sie die Zeit finanziell überbrücken?
Tipp: Eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung wird mit Ihnen genau diese Punkte reflektieren und Ihnen mit viel Erfahrung helfen, einen Plan für den Übergang und die Zukunft zu erstellen.
- Haben Sie in Ihrem Umfeld Menschen, die Ihnen den Rücken stärken?
„So etwas macht man doch nicht, einen sicheren Job freiwillig aufgeben!“ – diesen Satz werden Sie vermutlich hören, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Manche werden es als Luxusproblem oder Risiko darstellen und Ihnen Angst vor dem Arbeitsmarkt machen. Andere werden die Meinung vertreten, dass Ihre Verhandlungsposition schlechter sei, wenn Sie aus einem beendeten Arbeitsverhältnis heraus suchen. Wie sicher sind Sie in Ihrer Entscheidung, und was werden Sie antworten, wenn Freunde, Familie oder Kollegen an Ihrem Schritt zweifeln oder ihn kritisieren?
Tipp: Wichtig ist, dass Sie diesen Schritt unbedingt mit Ihrer Familie besprechen und zum Beispiel Ihre Überlegung zu diesen 10 Fragen vorstellen. Zudem bedenken Sie, dass eine Sicherheit immer nur so gut ist, wie Ihre Kündigungsfrist.
- Fühlen Sie sich für die anstehenden Bewerbungen und Gespräche gut aufgestellt?
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und keinen neuen Job hat, muss sich meist zügig mit Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen auseinandersetzen. Je nach Beruf und Branche können mehrere Monate mit Bewerbungsphasen, Absagen, Gesprächen und Auswahlverfahren auf Sie zukommen. Sind Sie bereit, sich darauf einzulassen – fachlich, mental und zeitlich? Haben Sie die Energie, sich positiv zu präsentieren und Ihre Entscheidung für den Aufhebungsvertrag stimmig zu erklären?
Tipp: In einer beruflichen Neuorientierung steckt auch immer eine Chance für ein besseres Berufsleben. Eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung kann Sie dabei aktiv unterstützen und Ihnen das Fundament liefern, auf dem Sie sich erfolgreich den Herausforderungen und Vakanzen stellen.
- Können Sie eine mögliche Sperrzeit und Einkommenslücke finanziell überbrücken?
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, weil Sie das Arbeitsverhältnis freiwillig und einvernehmlich beenden. Prüfen Sie, ob und wie lange Sie ohne oder mit reduziertem Einkommen leben können, wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist verhängt. Reichen Ihre Rücklagen, um Miete, Lebensunterhalt, Versicherungen und eventuelle Kredite auch über mehrere Monate zu tragen, falls sich die Jobsuche hinzieht? Und passt die angebotene Abfindung – falls es eine gibt – realistisch zu Ihrem Risiko und zu Ihrer bisherigen Betriebszugehörigkeit, oder kaufen Sie sich damit zu billig aus Ihrem Kündigungsschutz heraus?
Tipp: Für ebensolche Unwägbarkeiten ist eine Abfindung auch da. Prüfen Sie Ihre finanziellen Anforderungen, um das Angebot der Abfindung belastbar beurteilen zu können. Eine maximale Sperrzeit der Agentur für Arbeit von 12 Wochen sollten Sie ohne Probleme überbrücken können.
- Passt der Schritt „Aufhebungsvertrag“ zu Ihrer privaten Lebensplanung?
Arbeit ist eng mit Ihrem Privatleben verknüpft. Welche persönlichen Pläne haben Sie für die nächsten Jahre – Familie, Umzug, Immobilienkauf, Pflege von Angehörigen, Weiterbildung – und wie wirkt sich der Aufhebungsvertrag darauf aus? Müssen Sie auf Sicherheit, Einkommen oder bestimmte Leistungen verzichten, die Sie privat eingeplant hatten, oder eröffnet Ihnen der Schritt Freiräume, zum Beispiel für einen Wohnortwechsel oder eine Weiterbildung? Was genau soll sich in Ihrem privaten und beruflichen Leben durch den Aufhebungsvertrag verbessern – und was nehmen Sie dafür bewusst in Kauf?
Tipp: Hier mal der Fantasie im Sinne von ‚Ich wünsche mir was‘ freien Lauf lassen. Ein solcher Ausblick kann unglaublich motivieren und helfen, die eine oder andere Hürde zu überwinden. Es ist der Anfang einer selbstbewussten und positiven beruflichen Neuorientierung.
- Fühlen Sie sich insgesamt gut aufgestellt und sicher, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?
Haben Sie die ersten 9 Fragen mit ‚Ja‘ beantwortet? Haben Sie sich Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem Steuerberater eingeholt und alle offenen Punkt mit Ihrem Arbeitgeber besprochen? Haben Sie eine Unterstützung für Ihre berufliche Neuorientierung? Haben Sie ein gutes ‚Gefühl‘? Ja? Dann sollte einem Aufhebungsvertag nichts im Wege stehen.
Tipp: Bei allen Überlegungen sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass das Angebot für einen Aufhebungsvertrag nicht grundlos erfolgt. Egal welcher Grund das ist, wenn Sie im Unternehmen verbleiben, dann werden Sie sich aktiv mit den Gründen auseinandersetzen müssen.
Sie werden unterschreiben? Planen Sie den Ausstieg bewusst!
Wenn Sie nach diesen Fragen klar sagen können: „Ja, ich will den Aufhebungsvertrag annehmen“, dann planen Sie Ihren Ausstieg professionell. Klären Sie Fristen, Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Bonusregelungen, betriebliche Altersvorsorge, Wettbewerbsverbote, die Formulierung Ihres Arbeitszeugnisses und vor allem die professionelle Unterstützung für Ihre berufliche Neuorientierung. Prüfen Sie, ob und wie sich Sperrzeit und Arbeitslosengeld vermeiden oder minimieren lassen, etwa durch eine Gestaltung, die einer arbeitgeberseitigen Kündigung entspricht. Überlegen Sie, welche Projekte Sie noch sauber übergeben wollen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber im Guten verlassen möchten. Und holen Sie bei Unsicherheit vor der Unterschrift fachkundigen Rat ein, denn ein Aufhebungsvertrag ist äußerst selten rückgängig zu machen.
Tipp: Sprechen Sie uns gerne an und nutzen die jeweiligen Kontaktformulare auf unseren Webseiten: www.aperus.de, www.executive-transition.com und www.smart-transition.com und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie werden nicht unterschreiben? Gestalten Sie Ihre aktuelle Arbeit neu!
Wenn Sie sich gegen den angebotenen Aufhebungsvertrag entscheiden, heißt das nicht, dass alles beim Alten bleibt – denn das Angebot eines Aufhebungsvertrages hatte einen Grund. Prüfen Sie, welche Punkte Sie in Gesprächen mit Ihrer Führungskraft oder Personalabteilung aktiv ansprechen wollen: Aufgaben, Team, Arbeitszeit, Arbeitsort, Entwicklungsmöglichkeiten oder Konfliktlösungen. Wie groß ist Ihre Kompromiss-bereitschaft für Ihren Beitrag zum Erhalt des Arbeitsverhältnisses? Verfallen Sie nicht dauerhaft in innerliche Kündigung oder Dienst nach Vorschrift, sondern definieren Sie klar, was bleiben soll und was sich ändern muss, damit Sie mit gutem Gefühl weiterarbeiten können.
Tipp: An diesem Punkt ist es wichtig zu erkennen, was man zum Erhalt des Arbeitsvertrages beisteuern kann und vor allem will. Zudem muss es seitens des Arbeitgebers tatsächliche auch die Möglichkeit geben, Sie weiter zu beschäftigen. Bei Ablehnung des Aufhebungsvertrages kann unter Umständen die ordentliche Kündigung folgen.